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postheadericon Führerscheinklassen Motorrad - Mofa, M, A1, A

1. Was darf ich mit den Klassen Mofa, M, A1, A fahren?

  1. Klasse Mofa
MOFA
  • maximal 25 km/h
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  1. Klasse M - Motorrad
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
  • maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  1. Klasse A1 - Motorrad
LEICHTKRAFTRÄDER
  • bis 125 ccm Hubraum und
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
  • Eingeschlossene Klasse: M
  1. Klasse A - Motorrad (beschränkt)
MITTELSCHWERE
KRAFTRÄDER
  • bis 25 kW Motorleistung und
  • einer Leermasse von mind. 6,25 kg pro kW
  • 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
  • Eingeschlossene Klassen: A1, M
  1. Klasse A - Motorrad (unbeschränkt)
SCHWERE
KRAFTRÄDER
  • über 25 kW Motorleistung
    oder
  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.
  • Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

2. Wie alt muß ich mindestens sein?

Klasse Mofa
Klasse M
Klasse A1
Klasse A (beschränkt)
Klasse A (unbeschränkt)
  • 15 Jahre
  • 16 Jahre
  • 16 Jahre
  • 18 Jahre
  • 25 Jahre
Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.


3. Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Klasse Mofa
Klasse M
Klasse A1, A (beschränkt),
A (unbeschränkt)

Theorie

  • 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
    oder:
  • Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen M, A1 oder A unterrichtet werden.
  • Sonderregelung für Baden-Württemberg lt. Erlass des zuständigen Innenministeriums vom 14.06.2006: Teilnahme an mind. 5 Doppelstunden Grundstoff und mind. 2 Doppelstunden Zusatzstoff - A, A1 oder M.

Praxis

  • 90 Minuten Grundausbildung
    unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorie

  • 12 Doppelstunden Grundstoff
    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis

  • Grundausbildung nach den Inhalten der
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung
    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
  • Bei Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
    · 3 Fahrstunden Überland
    · 2 Fahrstunden Autobahn
    · 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

3. Welche Prüfung muss ich machen?

Klasse Mofa
Klasse M
Klasse A1, A (beschränkt),
A (unbeschränkt)

Theorieprüfung ist abzulegen

  • Fragebogen mit 20 Fragen
  • ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

Theorieprüfung ist abzulegen

  • Fragebogen mit 30 Fragen
  • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer 30 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)

Theorieprüfung ist abzulegen

  • bei Ersterteilung:
    Fragebogen mit 30 Fragen
  • ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
  • bei Erweiterung:
    Fragebogen mit 20 Fragen
  • ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

  • Dauer mindestens 60 Minuten bei Klasse A beschränkt und A unbeschränkt
  • mindestens 45 Minuten bei Klasse A1 (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

5. Welche Unterlagen und Nachweise muß ich dem Antrag für die Fahrerlaubnis beifügen?

Klasse Mofa
Klasse M, A1, A (beschränkt), A (unbeschränkt)
  • Passbild
  • Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt