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Fahren mit 17

907859385620848fm17Wie bekomme ich die vorzeitige Fahrerlaubnis mit 17?

Du musst mindestens 16½ Jahre alt sein und brauchst die Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten. Dann kannst du dich bei uns in der Fahrschule für die Führerscheinklassen B bzw. BE anmelden und gleichzeitig beim Landratsamt Heidenheim einen Antrag auf „Begleitetes Fahren“ stellen. Deine Ausbildung kann sofort nach Bewilligung deines Antrags losgehen. Nachdem du die Theorie-Prüfung bestanden hast, kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag mit der Praktischen Prüfung beginnen.

Nach bestandener Prüfung und mit Erreichen des 17. Geburtstags bekommst du eine Prüfungsbescheinigung. Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Bitte bedenke, dass diese Fahrerlaubnis nur innerhalb Deutschlands gültig ist.

Bei jeder Fahrt muss eine deiner in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen mitfahren. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) besitzen und darf nicht mehr als 1 Strafpunkte in Flensburg aufweisen. Die Begleitperson kann sowohl auf dem Beifahrersitz als auch auf der Rückbank platz nehmen. Sie darf allerdings nur beratend tätig sein und nicht in das Fahrgeschehen eingreifen.

Im Prinzip darfst du alle als PKW zugelassenen Fahrzeuge fahren. In manchen KFZ-Versicherungsverträgen ist jedoch aus Kostengründen ein Mindestalter des Fahrzeugführers eingetragen. Dies bitte beachten, da es sonst im Schadensfall Schwierigkeiten mit der Versicherung geben kann.

Was den Alkoholkonsum anbelangt gilt für dich natürlich die 0,0 Promille-Grenze. Dein Begleiter muss unter 0,5 Promille bleiben.

Bitte beachte: wird man beim Fahren ohne autorisierte Begleitperson erwischt, zahlt man 150 EUR Bußgeld und kriegt 4 Strafpunkte in Flensburg. Außerdem ist die Fahrerlaubnis wieder futsch und man wird zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verdonnert.

Nach deinem 18. Geburtstag hast du dann ganze 3 Monate Zeit, um beim Landratsamt Heidenheim deinen vollwertigen EU-Führerschein zu beantragen. Während dieser Zeit darfst du noch mit deiner Prüfungsbescheinigung fahren, jedoch brauchst du keine Begleitperson mehr.