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Führerscheinklassen Motorrad - Mofa, AM, A1, A

1. Was darf ich mit den Klassen Mofa, AM, A1, A fahren?

 

Klasse Mofa
MOFA
maximal 25 km/h
einsitzig oder zweisitzig je nach Bauart.
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

Klasse AM-Motorrad
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
maximal 45 km/h
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

Klasse A1 - Motorrad
LEICHTKRAFTRÄDER
bis 125 ccm Hubraum und
nicht mehr als 11 kW Motorleistung
maximal 0,1 kW pro Kiligramm Leermasse
Eingeschlossene Klasse: AM. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A1 kann die Aufstiegsprüfung zu A2 gemacht werden

 

Klasse A2 - Motorrad

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
bis 35 kW Motorleistung und
maximal 0,2 kW pro Kilogramm Leermasse
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A2 kann eine Aufstiegsprüfung für die Klasse A gemacht werden
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

 

Klasse A - Motorrad
(unbeschränkt)
SCHWERE KRAFTRÄDER
über 35 kW Motorleistung und
ohne Beschränkung im Leistungsgewicht
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

 

2. Wie alt muß ich mindestens sein?

 

Klasse Mofa
15 Jahre
Klasse AM
15 Jahre
Klasse A1
16 Jahre
Klasse A2
18 Jahre
Klasse A (unbeschränkt)
24 Jahre

 

3. Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

 

Klasse Mofa

Theorie
6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
oder:
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen AM, A1 oder A unterrichtet werden.
Sonderregelung für Baden-Württemberg lt. Erlass des zuständigen Innenministeriums vom 14.06.2006: Teilnahme an mind. 5 Doppelstunden Grundstoff und mind. 2 Doppelstunden Zusatzstoff - A, A1 oder M.

Praxis
90 Minuten Grundausbildung unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Klasse AM

Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Klasse A1, A2, A (unbeschränkt)

Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Bei mind. 2-jährigem Vorbesitz von A1 (alt: 1b)
· kann die Aufstiegsprüfung zu A2 gemacht werden.
· Bei mind. 2-jährigem Vorbesitz von A2 kann die Aufstiegsprüfung
· zu A(unbegrenzt) gemacht werden. Jeweils ohne Theorieprüfung.

 

4. Welche Prüfung muss ich machen?

 

Klasse Mofa

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

Klasse AM

Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer 55 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)

Klasse A1, A2, A (unbeschränkt)

Theorieprüfung ist abzulegen
bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 70 Minuten bei Klasse A1, A2 und A unbeschränkt.
bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 60 Minuten  (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße).

 

5. Welche Unterlagen und Nachweise muß ich dem Antrag für die Fahrerlaubnis beifügen?

 

Klasse Mofa

Passbild

Klasse AM, A1, A2, A (unbeschränkt)

Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt